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Letzte Änderung: 02.5.2006

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Bauausschuss des Stadtrats beschließt einstimmig:
25 % Zuschuss für die Instandsetzung des Olympiadorfes

Am 11. Februar 2003 hat der Bauausschuss des Stadtrats München einstimmig beschlossen, dem Antrag des Baureferats zu folgen und sich zu 25 % an den Kosten für die Instandsetzung der Überbauwerke im Olympischen Dorf, unter Federführung unserer ODBG, zu beteiligen.
In den Ausführungen der Beschlussvorlage für den Stadtrat, die nun in der dritten Fassung vorgelegt wurde, sind unterschiedliche Positionen innerhalb der Verwaltung unschwer zu erkennen. In der Diskussion im Bauausschuss wurde dies ebenfalls deutlich. Dennoch kommt der Bauausschuss zu einem einstimmigen Beschluss, weil die Notwendigkeit, das Olympiadorf in seinen Sanierungsabsichten finanziell zu unterstützen, klar erkannt und auch als dringend erachtet wurde.
Seit dem ersten Stadtratsbeschluss zu diesem Thema sind zwischenzeitlich rund sieben Jahre vergangen; die Rahmenbedingungen für die finanzielle Beteiligung sind in dieser Zeit überarbeitet worden; sie werden derzeit in einem Vertragsentwurf durch die Stadtverwaltung fixiert. Darin muss sich die Mehrheit der Eigentümer, vertreten durch ihre gemeinschaftliche ODBG, zu einer Fortsetzung der Instandsetzungsarbeiten verpflichten: Die LH München will nämlich sicher gehen, dass sie keine Investitionsruine subventioniert.
Völlig unverständlich ist es vor diesem komplexen Hintergrund, dass einige wenige Eigentümer ihre von der überwiegenden Mehrheit im Dorf deutlich abweichende Meinung zur gemeinschaftlichen Instandsetzung durch unsere ODBG durchsetzen wollen. Schon seit Jahren versuchen sie, auf unterschiedlichsten Wegen und mit häufig unverständlichen Mitteln bei offiziellen Stellen der LH München und in ihren WEGs gegen diese gemeinschaftlichen Bemühungen Stimmung zu machen, und erreichen tatsächlich, dass die bisherigen Erfolge zunehmend gestört werden. Dass ihr unsoziales Verhalten den Wert unserer Immobilien (und ihrer eigenen auch?!) auf unterstes Münchner Niveau gebracht hat, scheint ihnen entweder nicht bewusst zu sein oder bewusst in Kauf genommen zu werden.
Anfang April 2003 wird der Stadtrat in einer Vollversammlung über den Haushalt für das laufende Jahr abstimmen, in dem die Zuschüsse zu den bisher in Stand gesetzten Abschnitten enthalten sein werden.
Der oben erwähnte Vertragsentwurf der LHM muss natürlich noch – unter den gegebenen Umständen mit allen unsinnigen Störfaktoren - von der Gemeinschaft der Grundstückseigentümer ausdiskutiert werden, bevor er unterzeichnet werden kann.

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Denkmalschutz – Konsequenzen für die Eigentümer 
Mit Steuerleichterungen zurück zu den Ursprüngen

Über die Aufnahme der Anlagen der Olympischen Spiele 1972 in die Denkmalliste wurde mehrfach im Dorfboten berichtet (z.B. Nr. 68). Welche Folgen ergeben sich?
Das Olympische Dorf - als Bestandteil des „Ensemble Olympiapark“ - wurde im wesentlichen gewürdigt wegen „der klaren strukturellen Ausbildung des OD als Trabantenstadt mit einer konsequenten vertikalen Trennung von Fahr- und Fußgängerverkehr“ und der markanten Gestaltungsmerkmale wie
die Bauweise in Betonfertigteilen nach einem Baukastenprinzip
die im bewussten Kontrast dazu stehende Gestaltung der Fußgängerwege in mehrfarbigen Ziegelsteinen
die zum charakteristischen Erscheinungsbild mitentscheidende intensive Bepflanzung der Terrassenbauten
das von Otl Aicher entwickelte Wegeleitsystem, gekennzeichnet durch Farben und Symbole
Mit der Zustimmung des Stadtrats zum Denkmalschutz im Februar 2001 wurden Verpflichtungen für das Olympiadorf wirksam, die den Erhalt der Bausubstanz und des äußeren Erscheinungsbildes sichern sollen. Den Eigentümern stellt sich nun die grundsätzliche Frage: „Was darf man unter diesem Aspekt an seinem Eigentum verändern?“ Die Treuhänder im Technikausschuss der ODBG, Stefan Goedeckemeyer und Christian Peter, sind der Frage nachgegangen.
Alle Erst-Kaufverträge enthalten neben anderen Bestimmungen auch bindende, die Aussagen zur Außengestaltung aller Anwesen machen. Auch wenn deren Kenntnis dann bei Zweit- und Drittverkäufen verloren gegangen sein sollte, müss(t)en sie stets notariell erwähnt werden. Sie sind jedenfalls nach wie vor gültig und – zumindest theoretisch – einklagbar. Der Denkmalschutz präzisiert noch einmal die baurechtlichen Bestimmungen in diesem Sinn.
Der formale Akt der Aufnahme in die Denkmalliste hat zur Folge, dass dem Erhalt des Denkmals im speziellen unter Beachtung der charakteristischen Gestaltungsmerkmale behördliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. Konkret besteht für die Eigentümer die Pflicht, für jedwede bauliche Aktivität an den sichtbaren Bauteilen – ob erhaltend oder verändernd – einen formalen „Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalpflegegesetz“ zu stellen. Dieser Antrag ist bei der unteren Denkmalbehörde im Planungsreferat der Stadt München einzureichen.
Die Formalitäten und die eventuell damit verbundenen Auflagen werden von Eigentümern bisweilen negativ empfunden. Die Denkmalbehörde bietet jedoch kostenlose fachkundige Beratung. Bei Einhaltung der formalen Verfahrensschritte ergibt sich eine erfreuliche Konsequenz: Wie die ODBG für die gemeinschaftlichen Bereiche, können auch die Wohnungseigentumsgemeinschaften durch ihren Verwalter und die Einzelparzellierten selbst die Investitionen, die sie zur Erhaltung des Eigentums aufwenden, 10 Jahre lang steuerlich als Sonderausgaben - auch bei Eigennutzung - mit je 10 % abschreiben (§10f EStG). Dabei ist „Erhalt“ keineswegs auf Anstrich oder Schönheitsreparatur beschränkt; darüber hinaus sind auch alle Maßnahmen zur Erhaltung der baulichen Substanz, wie Austausch von Fenstern, Türen, Reparaturarbeiten an Dächern, Fassadenarbeiten etc. darunter zu verstehen.
Nach anfänglichen Unsicherheiten wird die Denkmalbehörde mittlerweile von Hausverwaltungen und der ODBG zunehmend eingebunden. Die ODBG stimmt ihre Maßnahmen im Rahmen der gemeinschaftlichen Sanierung der Überbauwerke eng mit der Behörde ab. Bei einer Begehung mit der Unteren Denkmalbehörde im OD wurde im November 2002 den Sanierungen in der Nadi- und der Connollystraße hervorragende Qualität bescheinigt.
Es besteht die Hoffnung, dass sich das Olympische Dorf unter dem sanften Druck des Denkmalschutzes seiner besonderen und übergreifenden Gestaltungsmerkmale erinnert und dass die über Jahre hinweg andauernde, oftmals gedankenlose Abkehr davon zur Besinnung auf den Ursprung führt.

Was ist zu tun?
Vor Beginn der Arbeiten ist ein Vorhaben beim Unteren Denkmalschutz bei der Landeshauptstadt München formlos anzumelden. Vorab kann man sich auch telefonisch unter der Nummer 233- 22098 informieren; derzeit ist Herr Semmler Ansprechpartner. Von dort erhält man auch Bescheid, ob das Vorhaben im Sinne des Denkmalschutzgesetzes zulässig und anerkennungsfähig ist und es damit die Voraussetzung für die steuerliche Abschreibung erfüllt. Nach dieser Zusicherung können die Arbeiten wie geplant und abgesprochen durchgeführt werden. Nach dem Abschluss sind alle Rechnungen beim Landesamt für Denkmalpflege einzureichen.

Ansprechpartner ist dort derzeit Herr Reiner, Tel. 2114 219. Das Landesamt stellt dann die Bestätigung aus, die beim Finanzamt zur oben genannten Abschreibung vorgelegt werden kann.

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Identität contra Beliebigkeit               
Zurück zu den Originalfarben im Olympiadorf
Nach nun 30 Jahren erhebt sich gelegentlich die Frage: Warum sollen sich die Dorfbewohner an das Farb- und Gestaltungskonzept von 1972 gebunden fühlen? So mancher Bewohner möchte sich halt an seiner Behausung mit eigenen Farbvorstellungen verwirklicht sehen.
Warum das nicht wünschenswert ist, wird am schnellsten deutlich, wenn man den Gedanken auf die Spitze treibt: Angenommen, das Farbkonzept würde im Dorf völlig aufgegeben und jeder Eigentümer verwendete nach Belieben Farben und Formen seiner Wahl, so sähe das Ganze aus wie die x-beliebige gedankenlose Ansammlung von Häusern in einem unzusammenhängend gestalteten Wohngebiet. Connolly-, Nadi- und Straßbergerstraße verlieren ihr jeweiliges besonderes Gesicht, sie werden unterscheidungslos. Die Nachbarschaft verliert ihre Identität – und mit dem ausgelebten Wunsch nach Individualität des Einzelnen geht die Individualität des Ganzen verloren.
Glücklicherweise ist der Denkmalschutz davor.

Welcher Farbton ist „Original“?
Leider ist die ursprüngliche Farbgestaltung nicht überall bewahrt. In jüngster Zeit ist aber erfreulicherweise ein wieder erwachtes Interesse daran zu verzeichnen:
vielleicht, weil den Dorfbewohnern allmählich bewußt wird, daß es eine besondere Qualität hat, in einer Anlage zu wohnen, die schon als Baudenkmal ausgezeichnet wurde, obwohl sie erst 30 Jahre alt ist und nicht
weil § 6 des Denkmalschutzgesetzes ein Veränderungsverbot ausspricht ...
Es erhebt sich die Frage: Welcher Farbton ist „original 1972“? Umfangreiche Recherchen hierzu haben Folgendes ergeben:
Originalfarbtöne der Holzfenster ‘72
an den Nord- und Südfassaden der Hochbereiche sowie den Südfassaden der Flachbereiche:

  • Connollystraße „RAL 5001 Grünblau“
  • Nadistraße „RAL 6007 Flaschengrün“
  • Straßbergerstr. RAL ? dunkles Braun.

Für die Connollystraße gibt es noch relativ alte Aufzeichnungen.
In der Nadistraße konnte der ursprüngliche Lieferant des flaschengrünen Lackes ermittelt und befragt werden, der aber das Mischungsverhältnis nicht kannte.
Im Archiv der ODBG finden sich noch Angaben mit (winzigen!) Originalmustern und den Rezepturen der Architekten Heinle, Wischer und Partner (siehe Kasten) vom 5.7.1971 mit der Bemerkung: „Lackfarbe für außen, seidenmatt, schlag- und kratzfest; Verteilung s. Plan Nr. 43.9.073.“
(dieser Plan fehlt; wer ihn etwa hat, bitte unbedingt bei der EIG melden!)
(Extrablatt zu diesem Thema geplant)

M. Mühlenbeck-Krausen – N 8

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Instandsetzungsmaßnahmen der gemeinschaftlichen Einrichtungen (Überbauwerke) im Olympischen Dorf          
Stand und weitere Sanierungsmaßnahmen der Fußgängerebene

Im Jahr 2002 wurden in der Connollystraße etwa 50 % der im Gutachten dort insgesamt vorgesehenen Arbeiten abgeschlossen; Restarbeiten in allen Bauabschnitten werden im laufenden Jahr beendet.
In 2003, im vierten Jahr der Instandsetzungsarbeiten, wird ein Teilbereich der Überbauwerke der Straßbergerstraße saniert. Die Gesellschafter/ Treuhänder unserer ODBG beschlossen am 29. August letzten Jahres über diesen Sanierungsabschnitt, am 12. Dezember über die Finanzierung der Instandsetzungen in 2003.
Nach Abschluss dieses Abschnitts werden dann in fast allen Straßen Teilbereiche saniert worden sein – ausgenommen am Helene-Mayer-Ring, da dort zwei Grundstückseigentümer die Mitfinanzierung der durch die ODBG mehrheitlich beschlossenen, gemeinschaftlich durchzuführenden Instandsetzungen verweigern.
Da die Mittel, die von den Eigentümern aufgebracht werden müssen, den Rahmen für die jährlichen Instandsetzungsarbeiten setzen, kann die Baustelle in der Straßbergerstraße nicht fertig gestellt , sondern muß im Jahr 2004 weitergeführt werden.
 K.Kubin, Treuhänder C 15

DB: Herr Kemmler, seit Januar d.J. sind Sie als neuer Geschäftsführer der ODBG tätig. Was veranlasste Sie, im Olympiadorf in München Ihren neuen Wirkungskreis zu suchen?

S.K.: Nach meinen Studienjahren in Nürnberg führte mich meine berufliche Laufbahn schon vor Jahren nach München. Und als Architekt reizt mich die Aufgabe, hier im Olympischen Dorf mit seiner einzigartigen städtebaulichen Konzeption zu arbeiten und meine Kenntnisse und Erfahrungen wirkungsvoll einzubringen.

DB: Als Dipl.Ing. (FH), Architekt und Immobilien-Fachwirt (IMI) ausgewiesen, besitzen Sie zweifellos das Rüstzeug, auch die Probleme anzugehen, die die Bewirtschaftung und Erhaltung des Olympiadorfes gerade in seiner Besonderheit mit sich bringen.

S.K.: Dabei ist es mir ein spezielles Anliegen, den notwendigen Konsens im Dorf dahingehend zu fördern, nicht nur die Substanz dieses einmaligen Baudenkmals Olympiadorf zu erhalten, sondern auch damit beizutragen, das Ansehen des Dorfes als Wohnquartier, das durch die langjährige Sanierungsdiskussion beträchtlich gelitten hat, wieder zu heben und den Wert der einzelnen Wohnungen und Häuser wieder zu steigern.

D.B.: Besondere Möglichkeiten ergeben sich dabei, seitdem das Olympiadorf unter Ensemble-Denkmalschutz gestellt wurde.

S.K.: Aus diesem Grund werden wir bei allen Maßnahmen in Zukunft enger mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zusammenarbeiten. Erste Schritte hierzu sind schon erfolgt. Andererseits bin ich auch bereit, Hilfestellung zu leisten, damit die einzelnen Grundstückseigentümer Instandsetzungskosten individuell steuerlich geltend machen können.

D.B.: Wie beurteilen Sie die Akzeptanz der Arbeit der ODBG durch die Dorfbewohner?

S.K.: Nun, wir sind uns alle einig, dass an erster Stelle Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitskriterien zu stehen haben. Und unser Ziel ist es auch weiterhin, möglichst geringe Kosten zu generieren. Bei einem Vergleich mit gesamtstädtischen Verhältnissen überrascht es geradezu, mit welch geringen Mitteln bei uns im Olympiadorf der Betrieb durchgeführt wird – mit durchaus guten Ergebnissen.
Ein aktuelles Zahlenbeispiel wären die Hunderttausende Euro, die die Stadt für ihren Winterdienst verbraucht. Umgerechnet auf die Einwohnerzahlen kommen wir hier im Dorf mit 1/3 der Mittel aus – ohne ein „Eis-Chaos auf den öffentlichen Fußwegen“ zu haben.

DB: Ärgerlich ist dann, wenn trotzdem jeweils von einigen Dorfbewohnern ein ‚zu wenig’ oder ein ’zu viel’ (d.h. über zu lange Zeit) an Streuung bemängelt wird...

S.K.: Bei solchen Klagen besteht sicherlich eine individuelle Berechtigung – ohne allerdings den Kostenfaktor zu bedenken.... Vor allem haben wir hier im Olympiadorf das zusätzliche Problem, nicht Original-Split ausbringen zu können, sondern nur ein weiches Granulat, weil sonst der Gehbelag auf der Basis des gebrannten Tons (Klinker- oder Spaltplatten) überproportional leiden würde. Eine Streuung ist dadurch teurer, bei häufigerer Splitträumung sogar um ein Vielfaches.

DB: Manche Kritikpunkte ergeben sich also aus Unkenntnis der Sachlage...

S.K.: ... oder einfach auch aus Missverständnissen: So, wenn z.B. im Sommer einmal bei Helligkeit noch brennende Beleuchtungseinrichtungen beanstandet werden...., während diese de facto gerade auf ihre Funktion überprüft werden – natürlich tagsüber, während der normalen Arbeitszeit... usw. usw. Generell kann man sagen, nichts geschieht bei uns scheinbar zufällig, sondern alles ist ausgeklügelt und abgewogen.

DB: Nützlich wäre eine regelmäßige Information der Dorfbewohner...

S.K.: Im Laufe des Frühjahrs wird wieder ein Info-Blatt der ODBG verteilt, auch mit Angaben über den Fortgang der Instandsetzungsarbeiten der gemeinschaftlich zu bewirtschaftenden Fußgängerebene/Überbauwerke, d.h. wo, wann, wie was erfolgt usw.
Außerdem verweise ich auf unsere Homepage, die über ein Link bei www.olympiadorf.de zu erreichen ist.

DB: Welche Wünsche haben Sie, um hier erfolgreich arbeiten zu können?

S.K.: Meine Hoffnung ist, dass sich all unsere Kräfte zielgerichtet lenken und bündeln lassen, damit wir gemeinsam vorankommen bei unserer Aufgabe, den Gesamteindruck des Olympiadorfes zu heben und die Wertbeständigkeit der Immobilien zu sichern, womit allen Grundstückseigentümern geholfen wäre.

DB: Herr Kemmler, wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und bedanken uns für dieses Gespräch.

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Neuer Geschäftsführer der ODBG
Nach sieben Jahren erfolgreicher Arbeit hat sich der frühere Geschäftsführer der ODBG, Herr Martin Hausmann, am 31.12.2002 aus dieser herausfordernden Position zurückgezogen. Nach vielen Bewerbergesprächen der Gesellschafter/Treuhänder wurde Herr Stefan Kemmler in der außerordentlichen GV am 13.6.02 mehrheitlich zum neuen Geschäftsführer bestellt. (Siehe Interview S. 7.)
30 Jahre Olympiapark
Am 1. August 2002 wurde im Fernsehturm die Ausstellung „30 Jahre Olympiapark“ eröffnet. Die Aussichtsplattform war nicht schlecht gewählt, denn sie bot – zusätzlich zu einer kleinen Ausstellung mit Originalplänen – den besten Überblick über die ausgelobte Parklandschaft. OB Christian Ude und weitere Redner betonten den Erholungswert des Olympiaparks, gingen aber auch auf die hervorragende Landschaftsgestaltung durch den Architekten Günther Grzymek ein.  Zu den geladenen Gästen der Eröffnungsveranstaltung gehörten auch Vertreter der EIG und des Kulturvereins des Olympiadorfs.

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Terrassenüberwachsende Tannenspitze
Einschränkende OLG-Entscheidung für Wohnungseigentümer

In einer Terrassen-Eigentumswohnanlage schnitt ein Eigentümer eine etwa 1,40 m lange Tannenspitze ab, die von der unteren Terrasse in seinen Bereich gewachsen war. In drei Instanzen wurde dieser Eigentümer verurteilt, wegen rechtswidriger und schuldhafter Verletzung fremden Eigentums den Schaden zu ersetzen.

Ein Grundstückseigentümer hätte nach entsprechender Fristsetzung und Fristablauf zur Selbsthilfe greifen können. Bei Wohnungseigentum ist die Rechtslage anders, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf als dritte Instanz in seinem Beschluss vom 27.06.2001 (Az.: 3 Wx 79/01) ausführt:

„Wie der Wortlaut des § 13 WEG zeigt, hat der Gesetzgeber des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) dem Wohnungseigentümer nicht sämtliche Rechte zugesprochen, die ein Eigentümer nach § 903 BGB hat. Während letzterer andere von jeder Einwirkung auf sein Eigentum ausschließen kann, kann der Wohnungseigentümer bezüglich der im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile andere nur “von Einwirkungen” ausschließen. Daraus ist zu entnehmen, dass der Wohnungseigentümer in mancher Hinsicht stärkere Beschränkungen hinnehmen muss als der Alleineigentümer eines Hauses; dies wird in der (juristischen Fach-)Literatur als Folge des “intensivierten Nachbarschaftsverhältnisses” angesehen, das zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft herrscht. Dem entsprechend unterliegt ein Wohnungseigentümer hinsichtlich seines Sondereigentums gewissen Duldungspflichten, die sich insbesondere aus § 14 Nr. 3 WEG ergeben. Gegen Beeinträchtigungen des Sondereigentums durch einen anderen Wohnungseigentümer ist die Anrufung des Gerichts nach § 43 WEG erforderlich."

Das OLG erwähnt hinweisend: “Abgesehen davon, kann die Bepflanzung einer Terrasse unter Umständen auch das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigen, beispielsweise hinsichtlich der Optik, eventuell auch der Substanz des Gebäudes. Auch insoweit kann ein einzelner Wohnungseigentümer Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche beim Wohnungseigentumsgericht geltend machen; denn eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums berührt immer auch das Sondereigentum. Es können aber auch die Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss nach § 15 Abs. 2 WEG festlegen (oder es kann in der Teilungserklärung oder einer anderen Vereinbarung geregelt sein), in welcher Weise die Bepflanzung von im Sondereigentum stehenden Terrassen (und Gärten) vorgenommen werden darf.”

Wieland Brandt, N 20

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Katastrophe: Regenwasser in der Wohnung                       
Was tun bei Regenwasser-Schaden in der Wohnung
Es hat mich getroffen, wie der Blitz aus heiterem Himmel. Die zwei Zimmer auf der Gartenebene waren betroffen, beide verbunden durch eine Terrasse, beide nass.
 
Im kleineren Zimmer sprudelte frühmorgens der Heizkörper (= Leitungswasser-Schaden). Alles schwamm - später konnte man sehen, dass er ein Loch hatte.
Einige Wochen später wurde der Parkettboden im größeren daneben liegenden Zimmer schwarz, weitere Wände nass. Ich war mir keiner Schuld bewusst. Man dachte an einen Zusammenhang mit dem defekten Heizkörper des kleinen Zimmers.
Es erfolgten Untersuchungen die schließlich ergaben, dass ich auf einem „See” lebte, der sich unter dem Parkett gebildet hatte. Das „Schwarze“ war hochgefährlicher Schimmel, der auch das halbe Fenster und eine Holzwand befallen hatte.
Alles musste raus: Möbel, Parkett, Holzwand, Fenster, Estrich (er war zu Sand zerbröselt), die Heizungsrohre waren verrostet - nur der Beton konnte bleiben. Wochenlang wurden Trockenmaschinen aufgestellt (meine Stromkosten!) usw.
Grabungen erfolgten (Kosten: Gemeinschaftseigentum) an der gesamten Anschlussstelle Terrasse/Wohnung. Eine der möglichen Ursachen war nach monatelanger Suche gefunden: Die im Boden verlaufenden Regenabflussrohre steckten nicht ineinander, sondern nebeneinander, sodass lange Zeit Wasser „daneben“ lief. Sicher Schlamperei der Baufirma 1972.
Ich wusste bald nicht mehr, wer was tat; es waren ca. 19 Sachverständige, Arbeiter, Handwerker zu Gange; ich lebte in einem Zimmer - nicht in einer Wohnung - das lange Zeit für jedermann zugänglich war. Die Sanierung dauerte von Januar 02 bis September 02.
Und ich habe einiges nicht gewusst und auch Fehler gemacht. Mit diesem Beitrag möchte ich andere Eigentümer „aufklären“:
1. Ich wurde (auch von der Verwaltung) im Glauben gelassen, dass die Gebäudeversicherung – in der alle Gemeinschaften versichert sind – einspringt. Das stimmt nicht.
Die z. Zt. gültige Gebäudeversicherung tritt nur bei Wasserschäden aus dem Leitungswasser-/ Heizungssystem ein und bei Schäden durch Sturm und Hagel
2. Die private Hausratversicherung zahlt auch nur Leitungswasserschäden (außer man schließt zusätzlich eine sogenannte Elementarschadenversicherung ab) und nur für bewegliche Dinge wie Möbel usw. (Es lohnt sich, die Police Ihrer Hausratversicherung anzuschauen. Die Versicherungsbedingungen sind bei Leitungswasserschäden wesentlich verbessert worden).
Grober Merksatz: Die Hausratversicherung ist zuständig für alle Dinge, die runterfallen, wenn man ein Haus auf den Kopf stellt.
3. Als Eigentümer ist man über die Gemeinschaft in der Gebäudeversicherung versichert, Vertragspartner sind Verwaltung/Eigentümergemeinschaft; d.h. die Schadenmeldung erfolgt über die Hausverwaltung. Die Versicherung schickt einen Gutachter, er hat Ermessensspielräume. Ist man anderer Meinung als der Gutachter, muss man dies der Versicherung schriftlich melden. Der direkte Kontakt zum Versicherer ist möglich, doch erst sinnvoll, wenn die Schadennummer und der zuständige Schadenbearbeiter bekannt sind.
4. Die Instandhaltungsrücklage, die jeder Eigentümer mit dem Wohngeld bezahlt, ist nicht für das Sondereigentum = Wohnung gedacht, nur z.B. für Dächer usw. Der Eigentümergemeinschaft entsteht bei derartigen Schäden in Wohnungen keine rechtliche Verpflichtung. Allerdings kann sie unterstützend tätig werden.
Mit einem Wort: Gegen Regenwasserschäden in der Wohnung kann man sich - bis jetzt - nicht versichern (Ausnahme: Elementarschadenversicherung).
Damit aber die Gemeinschaft einspringen kann und solch einen Schicksalsschlag abmildern hilft, ist folgendes sinnvoll:
Man wird den Schaden natürlich so gering halten wie möglich. Aufschreiben, was man dazu getan hat: z.B. Wasser aufgefangen, Reinigungskosten (Putzfrau, Eigenleistung) mit Stundenangaben, Telefonate ... Alles fotografieren !
1. Stromkosten für Austrocknungsarbeiten aufschreiben (kw/h).
2. Ein Bautagebuch schreiben, wer wann was gemacht hat und wozu. (dazu ist auch die Verwaltungverpflichtet!) Fotografieren !
3. Handwerker/ Kostenvoranschläge nicht selbst bestellen, das muss über die Verwaltung gehen (wenn Sie allerdings bis über die Knöchel im Wasser stehen, weder der Hausmeister noch die Verwaltung erreichbar sind, ein schier unmögliches Verlangen!)
4. Demzufolge müssen auch die Handwerker-Rechnungen an die Verwaltung gerichtet sein.
5. Alles – aber auch alles – schriftlich machen. Z.B. Anfragen bei der Verwaltung über Zeitabläufe, voraussichtliche Dauer der Sanierung usw. und auf Antwort drängen , auf schriftliche ! Fotografieren!
6. Namen der beteiligten „Sanierer“ geben lassen, und Anschrift.
Das klingt alles ein wenig bürokratisch, ist aber sogar notwendig, wenn einer dieser Fälle eintritt:
1. Die Versicherung zahlt aus Kulanzgründen und/oder weil der Schaden nicht klar abgrenzbar ist (wie bei mir) eine Pauschalsumme an die Verwaltung (= Eigentümergemeinschaft).
2. Die Eigentümergemeinschaft lässt aus dieser Zahlung dem Geschädigten Geld zukommen und/ oder beteiligt sich aus „ihrem Topf“ an der Sanierung. (Bis heute habe ich für die reine Instandsetzung der beiden Zimmer und des anschließenden Flurs ca. 25.000 Euro (!) ausgegeben. Dazu kommen noch erhebliche „Nebenkosten“. Zusammen mit den immer häufigeren „Sonderumlagen“ kann ich mir die Wohnung nicht mehr leisten. Ich werde ausziehen müssen).
Der Verwaltungsbeirat wird dem Verwalter Empfehlungen geben, hoffentlich einvernehmlich, was bei meinem Schadenfall nicht geschah. Der Verwaltungsbeirat unserer Gemeinschaft muss - auch turnusmäßig- neu gewählt werden. Ich möchte an dieser Stelle vor allem die Damen unserer Gemeinschaft bitten, sich doch einmal dieses (Ehren-)Amtes anzunehmen.
Ich hoffe, dieser Beitrag hilft, Sachverhalte zu klären. Für Rücksprachen bin ich gern bereit. Übrigens: Obiges kann jedem passieren, wie der Blitz aus heiterem Himmel jeden treffen kann!

Lisa Wanninger C 29 Tel. 351 89 21

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Falle wird zur Falle
Stellen Sie sich vor, Sie sind allein zu Hause. Gegen Mittag schalten Sie zwei Kochplatten kleinstmöglich an, gehen ins Wohnzimmer und schließen die beiden Türen zur Küche. Nach einer halben Stunde wollen Sie nach den Kochtöpfen sehen – aber die Wohnzimmertüre ist nicht zu öffnen. Zwar lässt sich die Klinke wie gewohnt bewegen, aber Sie fühlen, dass sich die „Falle“, der abgeschrägte Riegel zum Einschnappen, überhaupt nicht rührt.
Kein Rütteln, kein Klopfen hilft. Das Türschloss ist defekt, es hat mich im Wohnzimmer in Gefangenschaft gesetzt, während der Herd in der Küche weiterhin die beiden Töpfe heizt. Ich versuche, einen der Nachbarn über den Balkon zu erreichen, aber niemand ist zu Hause. Das geht mir auch bei allen anderen so, die ich anrufe. Zum Glück aber meldet sich der Hausmeister auf seinem Handy aus dem Urlaub nahe München. Er sagt, dass solche Fälle nicht einmalig im Olympiadorf seien. Da der Wohnungsschlüssel innen im Wohnungstürschloss steckt, müsste ein Schlüsseldienst zunächst diese Türe zerstören, um dann die blockierte quasi aus den Angeln zu schlagen. Der Hausmeister rät, sich von einem der Nachbarn Hammer und Meißel über die Balkonbrüstung geben zu lassen und damit die Türangeln in der Wand freizulegen.
Nach vier Stunden Wartezeit kommt eine Nachbarin nach Hause und reicht mir das gewünschte Werkzeug herüber. In schweißtreibender Arbeit lege ich die Angeln frei, kann das Türblatt herausziehen und die Kochplatten mit den Töpfen abschalten, deren Inhalt inzwischen verkohlt ist. Ich untersuche das Türschloss: Nach dem Ausbau und kräftigem Schütteln fällt ein abgebrochenes Metallstück von 1 x 1 x 0,4 cm heraus, das für das Verhängnis verantwortlich ist.
Verschiedene Bewohner im Olympiadorf erzählten mir von ähnlichen Vorfällen, aber sie waren niemals allein zu Hause. Dennoch mussten immer Türblatt oder gar der Türstock herausgeschlagen werden, um das fatale Problem zu lösen. Wie lässt sich gegen derartige Unglücke vorbeugen? Alle Schlösser auswechseln? Die vorhandenen Türen gegen Vorhänge oder Schiebetüren eintauschen?
Wer kennt eine sinnvolle Lösung?

K. F. Krösser, N 22

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Studentenparkplatz wird P+R-Parkdeck
Dem Studentenparkplatz merkte man bereits im Sommer 2002 kommende Veränderungen an. Während der Leichtathletik-Europameisterschaften diente er als Verpflegungszentrum, danach konnte er kurze Zeit wieder als Parkplatz genutzt werden.

Jetzt wird er mit einer Parkpalette als Ersatz für den P+R-Parkplatz überbaut, der dem künftigen Kundenzentrum von BMW (EAZ) weichen muss. Die fast den gesamten Studentenparkplatz überdeckende zweigeschossige Parkpalette mit Begrünung wird im Spätsommer 2003 fertig gestellt sein – Startschuss für den Baubeginn des EAZ.

Ludger Korintenberg 

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Transrapid immer noch in der Schwebe
Die BMG treibt - Stadt, Bürger und Bezirksausschüsse wehren sich

Wenn es nach der BMG (Bayerische Magnetbahnvorbereitungsgesellschaft) geht, dann soll der Transrapid zwischen Hauptbahnhof und Flugplatz München im Juni 2009 fertig gestellt sein. Auf einer etwas modifizierten Route, also nicht mehr unterirdisch ab Hauptbahnhof und unter der Dachauer Straße entlang bis hin zur Borstei und von dort dann oberirdisch auf Stelzen entlang der offen gelassenen Olympia S-Bahn Strecke, sondern nun und für jedermann sichtbar ab der Hauptbahnhofshalle, mit Abfahrt zwischen den Gleisen 11 und 12, oberirdisch bis zur Hackerbrücke, ab dort im Untergrund entlang der Landshuter Allee bis hin zur Borstei und von dort aufgestelzt weiter zwischen den Bezirken Moosach und Milbertshofen, entlang am Naherholungsgebiet Feldmochinger See sowie durch Feldmoching und weiter, parallel zur Autobahn, zum Airport.

Was aber nach dem Willen der BMG und zum Ärger vieler Anwohner bleiben soll, ist die oberirdische Führung ab der Borstei. Auf Grund der veränderten Streckenführung musste das Raumordnungverfahren erweitert werden und der Bezirksausschuss Nymphenburg/Gern konnte ebenso wie alle anderen betroffenen Bezirke seine Bedenken einbringen. Auch er hat das Projekt abschlägig beantwortet. Die BMG zeigt sich im Moment noch wenig beeindruckt von dem Widerstand, der dem Projekt Transrapid entgegen steht, jedoch ist die Finanzierung der gesamten Strecke nach wie vor sehr fraglich. Sie könnte ein automatisches K.O.-Kriterium für das Projekt bedeuten. Dennoch: Das Planfeststellungsverfahren, welches zur Zeit läuft, soll im Januar 2004 abgeschlossen sein. Die Ausschreibung zur Leistungsvergabe soll bereits im Mai 2003 an verschiedene Ingenieurs- und Baufirmen herausgehen, so der aktuelle Informationsstand.

Bis Juni 2003 soll auch das neu zu erstellende Schallschutzkonzept fertig sein.

Große Schritte, die die BMG hier macht, jedoch nicht mit den Bürgern, sondern gegen den Widerstand der Bürger, der Stadt, der Bahn und der Bezirksausschüsse! Konstruktive Anträge liegen vor, meist auch schon vom Stadtrat ratifiziert, so z.B. Einhausung der Strecke ab der Borstei (Antrag durch EIG-Vorstandsmitglied), Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel durch die Stadt gegen die jetzige Streckenführung (Antrag Vorsitz der Mietergemeinschaft Olympia-Pressestadt) und viele weitere Vorschläge zur Optimierung der Strecke - sofern der Transrapid überhaupt kommt.

Die EIG hält weiter Kontakt zu Stadt, Parteien und Bürgerinitiativen und wird sich gegebenenfalls für eine bürgerfreundliche Verwirklichung (z.B. Einhausung der Trasse und Schaffung eines Grünzugs von der Borstei bis zur Dreiseenplatte) einsetzen.

Dr. Michael Scharmann 

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Baustelle U3 am Olympiapark Nord
Am 12.10. konnte eine Gruppe Dorfbewohner aus dem Hochbereich der Straßbergerstraße die U-Bahn-Baustelle östlich der Pressestadt besichtigen.
Bauleiter Scholz vom Büro ISP (Scholz beratende Ingenieure AG), das auch die Sanierung der Fußgängerebene im OD geplant hat und bauleitet, beantwortete Fragen und berichtete:
Die Außenwände des Bahnhofs im Norden des Dorfes sind als Schlitzwände gebaut. Die darauf betonierte Decke mit Oberlichtschächten ist zum Teil fertig gestellt. Mit dem Kiesabbau darunter wurde am Ostende begonnen. Das Material wird nach Fertigstellung der Decke am künftigen Westausgang (Ende der Straßbergerstraße) bis etwa Frühjahr 2004 herausgefahren. Gleichzeitig werden die Streckenabschnitte vor und hinter dem Bahnhof unterirdisch gegraben. Erschwernisse gibt es hier wegen der Notwendigkeit, den Verkehr in der Lerchenauer Straße – BMW zuliebe – und in der Moosacher Straße aufrecht zu erhalten, d.h. die Straßen müssen zwei Mal umgelegt werden, da unter einer befahrenen Straße nicht abgebaut werden darf.
Der beeindruckendste Teil der Baustelle ist der „Startschacht“ nahe der Pressestadt mit einem Durchmesser von 25 m und einer Tiefe von ca. 20 m bis zur Sohle der künftigen Röhre, die von hier aus in beiden Richtungen gebaut wird. Die weithin sichtbare Spundwand dient dem Schallschutz für die Pressestadt. Den oberirdischen Baustellenlärm kann allerdings auch sie nicht abschirmen.
Die Bauarbeiten sind derzeit mit einigen Monaten in Verzug, der durch verstärkten Arbeitseinsatz zumindest teilweise wieder aufgeholt werden soll – sehr zum Leidwesen der protestierenden Anwohner in der Pressestadt. Auch der vor kurzem gefasste Stadtratsbeschluss, den breiten Tunnel mit Abstellgleis westwärts des Bahnhofs in zwei Einzelröhren aufzulösen, wird Zeit und Geld einsparen. Der Betrieb der U-Bahn soll nach Plan Ende 2006 aufgenommen werden.
Am 4.12.02 jedenfalls fiel feierlich der Startschuss zum Ausbau der Röhre, als Stadträtin Tausend den „Claudia-Tunnel“ taufte und die Olympiapfarrer Summerer und Götz die obligatorische Barbara-Feier ökumenisch und zum Schutz der Mineure feierten.

Ludger Korintenberg

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Düsseldorfer Stadtplaner zu Besuch bei der EIG                                          
Die Stadt Düsseldorf holt sich im Münchner Olympiadorf Ideen für ihre Olympiabewerbung 2012
Düsseldorf und die Region Rhein-Ruhr bewerben sich mit weiteren fünf deutschen Städten als Austragungsort für die Olympischen Sommerspiele 2012. Eine große Herausforderung, die München mit den Spielen von 1972 mit Bravour gemeistert hat, so die einhellige Meinung der Düsseldorfer Delegation. Nichts lag den Düsseldorfern näher, als sich mit einer rund 30-köpfigen Delegation in München im Juni 2002 umzusehen. Besondere Beachtung erhielt dabei das Olympische Dorf.
Die EIG veranstalte eine 2 ½-stündige Führung durch das Dorf sowie eine anschließende Fragerunde im Four-Points Hotel. Unterschiede und Gemeinsamkeiten wurden festgestellt: In der Düsseldorfer Bewerbung als Austragungsort für die Olympischen Spiele wird ein anderes Konzept als München verfolgt, so liegen z.B. die Wohn- und Austragungsstätten eher in den Außenbezirken und nicht ziemlich zentral wie in München. Das Olympische Dorf ist winkelförmig geplant und grenzt an umliegende Wohngebiete. Die Hälfte der Athleten in Düsseldorf soll Platz in temporären Bauten finden. Die dauerhaften Bauten haben nur Zwei-Bett-Zimmer, die nach Olympia in Drei-Zimmer-Wohnungen umgestaltet werden können.
So interessierten sich die Düsseldorfer Damen und Herren der Stadtplanung vor allem für die olympische Nachnutzung der Wohnbauten.
Sie zeigten sich sehr beeindruckt von der architektonischen Leistung, die hier im OD verwirklicht wurde, waren fasziniert von der Trennung der Wohn- von den Fahrstraßen (obwohl dies in Düsseldorf nicht verwirklicht werden soll) und lobten die offensichtliche Stärke der Olympiadörfler, sich gegen immer wieder auftauchende Unbill von außen (Bärlocher, BMW, Fußballstadion, Petuelabgase, Transrapid) so einheitlich zu formieren und innerhalb des Dorfes weitgehend an einem Strang zu ziehen, sei es auf WEG-Ebene (z.B. Flachdachsanierungen) oder das ganze OD betreffend (z.B. Sanierung Fußgängerebene). Die stabile soziale Struktur, die im OD erreicht wurde, wird ebenso in Düsseldorf gewünscht. Ob sich auch ein so reges soziales Leben (Kulturverein, Sportverein, EIG, aktive Kirchengemeinden, MIOD) einstellen wird wie im OD, muss natürlich letztendlich der Initiative der Bewohner überlassen werden.
Im Moment befindet sich alles noch in der Planungsphase, aber am 12. April 2003 wird die Entscheidung für eine der Bewerberstädte gefallen sein. Wir wünschen Düsseldorf alles Gute!

Dr. Michael Scharmann 

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Ein Hilferuf…
Auf der Suche nach einer/einem neuen Vorsitzenden
Am 26. Februar 2003 legte die Vorsitzende der EIG den Einladungen zur Mitgliederversammlung den folgenden Brief bei:

Liebe Mitglieder der EIG,
1998 habe ich zunächst auf Bitten des Beirats den Vorsitz der EIG übernommen und wurde dann auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Vorsitzenden gewählt. In der seither verflossenen Zeit waren der Kampf gegen das auf dem ZHS-Gelände geplante Fußballstadion und der Einsatz für die dringend notwendige gemeinschaftliche Sanierung unserer Fußgängerebene die zentralen Themen der EIG-Aktivitäten. Verbunden mit diesen Aufgaben war natürlich eine erhöhte persönliche Inanspruchnahme in meiner Funktion als Vorsitzende. Inzwischen sind wir zum „Normalgeschäft“ zurückgekehrt, wenn auch viele unspektakuläre Aufgaben weiterhin Engagement und gewissen Zeitaufwand erfordern.
Nach reiflicher Überlegung bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass der Zeitpunkt für einen Wechsel an der EIG-Spitze jetzt passend ist . Denn fünf Jahre zeitweilig anstrengender Tätigkeit für unser Gemeinwohl sollten genug sein. Ich möchte künftig über mehr Freiraum in meiner persönlichen Lebensgestaltung verfügen.
  
Ich appelliere an Sie alle, sich Gedanken über eine Nachfolge zu machen, damit wir in der anstehenden Jahresversammlung gemeinsam eine Lösung für dieses Anliegen finden.

In der letzten Vorstandsitzung einigten wir uns auf eine mögliche Notlösung: Falls sich auf der JHV niemand für den Vorsitz finden lässt, sehen wir nur die Möglichkeit, die Vereinstätigkeit der EIG so weit zu reduzieren, dass bis zu einer Vorstandsneubesetzung nur minimale Aktivitäten stattfinden. Das heißt, auch die Öffentlichkeitsarbeit würde vermindert und der Dorfbote nur noch ausgedünnt ein Mal im Jahr erscheinen. Wären außerordentliche Aufgaben – wie im Stadionfall – zu bewältigen, müsste die Organisation innerhalb kürzester Zeit wieder voll aktiviert werden.
Für aktuelle Informationen könnte ein Newsletter per Email an die Mitglieder dienen, die über Internetanschluss verfügen. In ausgedruckter Form würde er im Schaukasten ausgehängt. Wir bitten Sie daher, uns Ihre Email-Adresse mitzuteilen und sie an vorstand@eig-olympiadorf.de zu schicken. Über diesen direkten Weg könnten wir Sie auch ohne großen Aufwand von wichtigen aktuellen Themen in Kenntnis setzen. Zusätzlich verweisen wir auf die Homepage der EIG www.eig-olympiadorf.de, auf der wir vermehrt aktuelle Nachrichten veröffentlichen werden.
Ich möchte mich an dieser Stelle für Ihr Vertrauen, das Sie mir in der Vergangenheit entgegenbrachten, sehr herzlich bedanken. Gleichzeitig bitte ich Sie, dass Sie auch weiterhin die EIG unterstützen – nicht zuletzt bei der Suche nach einem/ einer neuen Vorsitzenden.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Epe

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Martialische Dorfabsperrung während der EM
Während der Leichtathletik-Europameisterschaften war die Fahrstraße des Helene-Mayer-Rings teilweise gesperrt und wurde vom Grenzschutz kontrolliert. Ich wollte mit dem Radl zum Bäcker Wimmer durchfahren. Da wurde ich angehalten: „Zollkontrolle! Haben Sie was anzumelden?“ „Ja“, sagte ich, „dass ich zum Semmeln holen will.“ „Dann fahrn’S durch!“ und gab die Straße frei.
Auf dem Rückweg das gleiche Spiel mit ernster Miene: „Und jetzt?“ fragte der BGS-Mann, „Was ham’S jetzt dabei?“ „Ja, die Semmeln halt“, gestand ich. „O.K.“, sagte er, „die sind frei!“
Ich hab mich gefreut über die nette Begegnung. War ja auch sonst stinklangweilig, Wache zu schieben auf der zugigen Tunnelstraße!

Ludger Korintenberg

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Meine Polizeistory                              
Wenn nüchterne Fahrradfahrer in die Röhre blasen und anderes
Jener 5. August war für mich ein Abend wie jeder andere - offensichtlich aber nicht für unsere Polizei. Als ich gegen 22.30 Uhr auf meinem Fahrrad an die Kreuzung Moosacher/Lerchenauer Straße kam, standen dort zwei Polizisten.
“Verkehrskontrolle”, sagte die Beamtin barsch und einen Ton strenger: “Sie fahren auf der falschen Straßenseite.” “Ich war aber nur eine ganz kleine Strecke unterwegs und muss drüben ins Olympiadorf”, entgegnete ich entschuldigend. Sonst sei aber alles am Fahrrad in Ordnung und es habe gar keine Möglichkeit gegeben, auf die richtige Seite zu wechseln. “Sie haben ja eine Fahne”, hörte ich als Reaktion. Ich, verdutzt: “Ich habe gestern abend ein Glas Wein getrunken, vielleicht sind das ja die Lackgerüche von BMW.”
Jetzt ergriff der männliche Kollege der Polizistin das Wort. “Ich rieche auch Ihre Fahne.” Ich merkte, wie das Adrenalin in meinem Blut anschwoll. “Ich möchte bei Ihnen beiden ganz ausdrücklich hinterlegen, dass ich stocknüchtern bin und auf eine Alkoholprobe bestehe”, sagte ich erregt. Jetzt waren die beiden verdutzt. “Sie wollen also einen Case statuieren”, angelsächselte der Uniformierte. “Jawoll!”
Wir gingen ins Polizeirevier, ich blies in die Röhre, und das Ergebnis war erwartungsgemäß negativ. Ich zahlte 15 Euro Bußgeld für Fahren auf der falschen Straßenseite und bat um die Personalien der beiden. Während der Polizist sich entschuldigte, entgleiste seine Kollegin: “Ich habe mir nichts vorzuschmeißen.”
Gut möglich, dass der EM-Stress ihre Nerven blankgelegt hatte, dennoch entschloss ich mich zu einer Beschwerde an den Leiter der Inspektion 43 “wg. Polizei-Schikane”. Darin bezog ich mich auch auf den Sicherheitsexperten und Journalist Dagobert Lindlau, der unlängst in der “Süddeutschen” moniert hatte, dass die Polizei immer häufiger dazu abgestellt werde, Jagd auf Verkehrsteilnehmer zu machen, um Geld in die leeren öffentlichen Kassen zu spülen.
Da die Antwort ausweichend war, will ich den Fall vor die Bürgerversammlung bringen, besonders nachdem in letzter Zeit offensichtlich immer mehr solcher Fälle registriert werden. So wurde eine Kollegin von mir auch während der EM, vor dem BMW-Vierzylinder, abgekanzelt und mit einem Bußgeld belegt, weil sie ebenfalls nur eine kurze Strecke auf der falschen Seite geradelt war.
“Null Toleranz” gegen “Liberalitas Bavariae” - ist das der neue Stil? Es ist auch nicht einzusehen, dass die Radlwege über weite Strecken mit Scherben übersät sind, weil die Polizei nach Unfällen sie nicht zusammenkehrt.
Wer hat auch schlechte Erfahrungen gemacht? Bitte melden Sie sich bei 

Wolfgang C. Goede, info@casa-luz.de 

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Nachlese zur Brandstiftung in der Connollystraße
Tatort: Connollystraße 14 am 6. Juli 2002

Der Feuerteufel kam am frühen Morgen. Zuerst brannte ein Fußabstreifer, aber aufmerksame Anwohner löschten rasch den Brandherd. Jedoch eine halbe Stunde später brannte in einem anderen Stockwerk dort vorübergehend abgestelltes Mobiliar lichterloh. Der zu Hilfe gerufenen Feuerwehr gelang es, den Brand zu löschen und die Bewohner in Sicherheit zu bringen.
Inzwischen sind die Schäden behoben und die leichten Verletzungen zweier Bewohnerinnen ausgeheilt. Die Welt ist somit wieder in Ordnung.
Wirklich? Die Wiederherstellung der betroffenen Gebäudeteile kostete ca. 50 000 Euro. Zwar kommt die Versicherung für den Schaden auf, doch schlagen sich derartige Vorkommnisse in den Prämien nieder, müssen deshalb letzten Endes von den Versicherungsnehmern bezahlt werden.
Die Ansammlung brennbaren Materials im Aufzugsvorraum begünstigte die Ausbreitung des Brandes enorm. Daraus ist ersichtlich, wie wichtig die strikte Einhaltung des Verbots ist, brennbare Materialien in den Aufzugsvorräumen abzustellen. Selbst unbrennbare Gegenstände, die die Fluchtwege versperren oder im Brandfalle das Anrücken der Feuerwehr behindern, sind aus gutem Grund ebenfalls verboten.
Um ein Übergreifen des Brandherdes auf benachbarte Stockwerke zu verhindern, ist darauf zu achten, dass die Stockwerkstüren stets geschlossen sind. Dies besorgen in der Regel die automatischen Türschließer. Die WEGs sollten deshalb die ordnungsgemäße Funktion der Türschließer regelmäßig überprüfen.
Dieses Ereignis rückt das OD verstärkt ins Blickfeld der Branddirektion: Werden doch bei jeder Feuerbeschau die in den Vorplätzen abgestellten Gegenstände moniert. Es nützt eben nichts, wenn diese nach der Feuerbeschau entfernt werden und nach und nach wieder auftauchen. Die Branddirektion hat bereits die Verhängung empfindlicher Bußgelder angedroht, die von den Verursachern zu entrichten sind.
Im Übrigen wartet noch der Staatsanwalt auf den Brandstifter. Auch die Versicherung dürfte sich über die Bekanntschaft mit letzterem sehr freuen.

Fritz Fickenscher

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Sommerfest 2002 – 30 Jahre Olympiadorf
Das Sommerfest 2002 stand unter einem ganz besonderen Stern, denn 1972, vor 30 Jahren, zogen nach Ende der Olympischen Sommerspiele die ersten Bewohner in die damals noch sehr von nacktem Beton geprägten Straßen. Es galt also ein Jubliläum zu feiern, ein Jubliäum für ein – im Großen und Ganzen – sehr gelungenes Wohnexperiment.
Leider spielte der Wettergott beim stimmungsfrohen Sommerfest nicht ständig mit. So dienten das – von der EIG finanzierte – Festzelt und das Zirkuszelt (siehe nebenstehenden Bericht) sowohl der Unterhaltung als auch dem Schutz vor Regen. Dabei kamen immer wieder Themen aus vergangen Jahren auf. Wir wollen hier aus einem Artikel der Münchner Nord-Rundschau die Historie anklingen lassen. Die Zeitung schrieb am 21. August 2002 unter dem Titel „30 Jahre Olympiadorf”:
„….Mit dem Ende der sportlichen Wettkämpfe, mit dem Auszug der Athleten, wurde es leer im Dorf. Daraufhin wurden die Wohnungen vermietet und verkauft, außerdem belebten Studenten fortan das Olympische Dorf.
Die neuen Bewohner haben dem Dorf in den vergangenen drei Jahrzehnten eine Identität geschenkt, ein unverwechselbares Gesicht. Das liegt hauptsächlich daran, dass sie sich nicht in ihren Appartements versteckt, sich nicht in ihr Schneckenhaus zurückgezogen haben. Mit der Gründung der EIG (damals Eigentümer-, heute Einwohner-Interessen-Gemeinschaft) im Jahr 1973 haben sie zueinander gefunden. Seither haben die »Dörfler« Veränderungen und Verbesserungen erwirkt, um das Leben dort lebenswert zu erhalten. Am heutigen Erscheinungsbild, das sich vom schnöden Betonbaukasten von einst doch erheblich unterscheidet, haben die Bewohner und die EIG ebenso mitgewirkt, wie sie engagiert für ihre Rechte gestritten hat. So kann Christa Epe, Vorsitzende der EIG, uneingeschränkt von sich sagen: »Ich lebe gerne im Olympiadorf«. Sie spricht damit vielen Bewohnern aus dem Herzen.
Eben weil die Menschen dort gern zu Hause sind, beschäftigen sie sich mit ihrer Umgebung besonders. Die Dorfbewohner stehen mit Herz für ihr Zuhause ein - und wenn’s sein muss, sind sie auch bereit dafür zu kämpfen.“

W. Tondok

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„Nicole et Martin“ beim Sommerfest 2002
Rund um das Zelt verspürte man Zirkusatmosphäre mit den nostalgischen Zirkuswagen – drinnen aber wurde Theater gespielt. Es war nicht Theater wie wir es kennen, und es war auch nicht Zirkus, es war von beidem etwas. Da wurden Geschichten erzählt, aber weniger mit Worten, sondern in einem bunten Gemisch aus Schauspiel, Poesie, Musik, Jonglage, Akrobatik und Tanz.
Aus einer einfachen Holzkiste zauberten die Artisten Nicole Gubler-Schranz und Martin Gubler alles, was man zu Grimms Märchen vom „Fischer un syn Fru“ braucht: Das Meer, die Fischerhütte, die lange Tafel im Schloss, das Königsgewand und sogar den Papsthut.
Auch bei der Vorstellung „Hänsel und Gretel“ war es nicht nur die hohe Schule der Artistik, durch welche die beiden Künstler ihr Publikum fesselten; man merkte es an jeder Szene: Nicole und Martin sind mit ganzem Herzen, mit Leib und Seele, mit Haut und Haaren dabei und lassen keinen Zweifel daran aufkommen, dass sie mit der von ihnen verkörperten Figur eins sind.
Mit Mimik, Körpersprache, musikalischen Einlagen und nicht zuletzt mit gewaltigen akrobatischen Leistungen verliehen sie beim Sommerfest 2002 am Nadisee zum Jubiläum „30 Jahre Olympiadorf“ in drei Vorstellungen der Fantasie ihres Publikums Flügel – ob groß, ob klein – von der ersten bis zur letzten Minute.
Möglich wurden diese Präsentationen der Extraklasse durch großzügige Spenden der benachbarten Unternehmen BMW-Group und Knorr-Bremse. Sie stellten ein Fixum zur Verfügung, mit dem der Kulturverein den Artisten und ihren Helfern die Anreise aus Lausen in der Schweiz extra nach München sichern konnte. Die wiederum bedankten sich mit einer kostenlosen Sondervorstellung für die Kinder der Nadischule.
Eine Auswahl von Fotos aus den verschiedenen Vorstellungen wird der Kulturverein in den nächsten Tagen in seine Internet-Seite (www.kultur-forum2.de) einstellen. Eine etwas kleinere Auswahl ist in einem Schaukasten beim Eingang zum „forum 2“ zu sehen.
„Ein Märchen auf Reise“ stand über dem Eingang des kleinen Rundzeltes zu lesen. Und noch immer schwärmen viele Besucher von dem, was sie da drinnen erlebt hatten. Deshalb fanden bereits Vorgespräche statt, Nicole et Martin mit ihrem neuen Programm wieder zum Jubiläumssommerfest 2004 „25 Jahre Kulturverein Olympiadorf“ einzuladen.

Günter Fitzke, Kulturverein

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