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Analyse der Wohngelder im Olympischen Dorf
„Ist das Wohngeld der einzelnen Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEGs) im Olympischen Dorf (OD) unerklärbar unterschiedlich und im Vergleich mit anderen Wohnanlagen in München zu hoch?"
Diese Frage bewegt Eigentümer und Mieter im OD. Die vorliegende Untersuchung soll zur Klärung dieser Frage beitragen. Sie erhebt keinen Absolutheitsanspruch und will nicht zur kleinlichen Aufrechnung dienen, sondern verstanden werden als Anregung
· zur Diskussion für die Bewohner mit ihren Verwaltungsbeiräten,
· zur Problemerfassung bzw. zum Erfahrungsaustausch der Verwaltungsbeiräte untereinander
· für die Verwaltungen, sich mit ihren WEGs um mögliche Kostensenkungen zu bemühen.
Im Dorfboten Nr.69 /Juni 99 wurde vorab über die Betriebskosten der Wohnungen im OD am Beispiel des Jahres 1997 berichtet. Die Daten der Jahre 1994-96 liegen der EIG ebenfalls vor und können bei Bedarf abgerufen werden. Die Datensammlung wird auch nach dieser Untersuchung fortgesetzt. Nach Auswertung aller Daten des OD und Ver- gleich mit Daten von Wohnobjekten außerhalb des OD können nun konkrete Aussagen auf breiterer Basis über die Unterschiede innerhalb des Dorfes und im Vergleich mit anderen Wohnanlagen außerhalb gemacht werden. Die Schwierigkeit der Beschaffung von Daten auswärtiger Wohnanlagen bedingt die Beschränkung auf das Jahr 1998.
1 VORGEHENSWEISE
Die Untersuchung bezieht sich auf Eigentumswohnanlagen, die von Hausverwaltungen betreut werden. Ausgenommen sind daher die einzelparzellierten Reihenhäuser und Bungalows. Die 16 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) im OD werden von 7 verschiedenen Firmen verwaltet, die sich unterschiedlicher Abrechnungsschemata bedienen. Ebenso unterschiedlich rechnen die 11 Verwaltungen außerhalb des OD mit ihren Eigentümern ab. Zur Vergleichbarkeit mußten die Daten in ein einheitliches Schema gebracht werden. Einbezogen sind nur Kosten, die sich auf Gebäudeteile beziehen, die ausschließlich Wohnzwecken dienen; nicht einbezogen sind Garagen und gewerblich genutzte Gebäudeteile. Das Wohngeld wird in 3 Kostenbereichen betrachtet:
1. Betrieb 2. Verwaltung 3. Instandhaltung
1.1 KOSTENARTEN
Die Tabellen 1 und 2 (s. weiter unten), in denen das Wohngeld mit seinen wesentlichen Komponenten aufgelistet ist, sind nach den o.g. Kostenbereichen gegliedert und nachfolgend erläutert:
1.1.1 Betrieb
Betriebskosten umfassen Ausgaben, die zum Betrieb der Wohnanlage aufgebracht werden müssen. Sie können ggf. auf Mieter umgelegt werden (nach 27 der II.BV0).
· Grundstückskosten (ODBG). Die von der Gesellschaft der Grundstückseigentümer des Olympischen Dorfes, der ODBG, zu erledigenden Arbeiten sind als Grundstückskosten (ODBG) zusammengefaßt. Sie enthalten vor allem die Kosten der Müllentsorgung, der Grün- und Außenanlagen und der Erschliessung. Unter den Begriff „Erschliessung" fallen u.a. die Kosten für den Unterhalt des Wegenetzes, die Grundstücksentwässerung und -beleuchtung sowie kommunale Abgaben. Auch bei den Vergleichsobjekten wurden diese Positionen unter Grundstückskosten zusammengefasst.
· Aufzugskosten enthalten die Kosten für Wartung, Abnahmen (z.B.TšV) und Betriebsstrom.
· Hausmeister. Neben den Personalkosten für die Hausmeisterei (incl. Urlaubs- u Krankheitsvertretung, Arbeitgeberanteile) zählen auch Sachkosten (Reinigungsmittel) und an Hausmeisterfirmen vergebene Arbeiten. In den Vergleichsobjekten sind bei kleineren Anlagen die Pflege der Grün- und Außenanlagen enthalten.
· Sonstiges sind Versicherungsbeiträge, Kosten für Verbrauchsmaterial und Antennenanschlüsse.
· Heizungs-/ Warmwasserkosten enthalten neben den reinen Energiekosten die Kosten für Zählerwartung, Verbrauchserfassung, Kosten für den Betriebsstrom und das Kaltwasser zur Warmwasserbereitung.
1.1.2 Verwaltung
Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig.
· Die Verwaltervergütung wird vertraglich geregelt. Ihre Höhe ist von der Anzahl der verwalteten Wohnungen - nicht von deren Größe - abhängig.
· Sonstige Verwaltungskosten für Geldverkehr, Rechtsverfolgung u.ä.
· Einnahmen entstehen durch Vermietung von Gebäudeteilen, die zum Gemeinschaftseigentum der WEG gehören, und durch Zinseinnahmen aus der Instandhaltungsrücklage.
1.1.3 Instandhaltung
· Unter Instandhaltung fallen alle Kosten für Reparaturen und Erneuerungen an Gebäuden und der Haustechnik (Heizungs-, Wasser-/Abwasseranlage, Aufzüge, aber auch Lüftung, Notstromaggregat u.ä.) sowie für die Anschaffung von Geräten und Werkzeugen.
· Rücklagenzuführung. Zur Durchführung größerer Instandhaltungsmaßnahmen/ Erneuerungen wird eine gesetzlich vorgeschriebene Rücklage gebildet, deren Höhe im Ermessen der Eigentümer liegt.
· Sonderumlagen. Häufig werden größere Instandsetzungsmaßnahmen auch durch Sonderumlagen finanziert. Sie werden, soweit aus der Datensammlung ersichtlich, in den Tabellen nur zur Information ausgewiesen (kursiv). In die Ermittlung des Wohngeldes fliessen sie nicht ein.
1.2 VERGLEICHSGRÖSSEN
1.2.1 Betriebskosten
Die Heizungs-/Warmwasserkosten sind u.a. von Verbrauch und Belegungsdichte in den einzelnen WEGs abhängig. Die ausgewiesene Zwischensumme (ohne Heizungs-/ Warmwasserkosten) läßt daher einen objektiveren Vergleich der Betriebskosten untereinander zu.
1.2.2 Bewirtschaftungskosten
Nachdem die Instandhaltungskosten und die Rücklagenzuführung der freien Disposition der Eigentümer unterliegen, ergibt die Summe Wohngeld allein betrachtet häufig ein schiefes Bild. Deshalb wird zur besseren Vergleichbarkeit eine weitere Zwischensumme „Bewirtschaftungskosten" eingeführt. Sie enthält nur Positionen, die bei allen WEGs gleichermaßen anfallen, aber in ihrer Höhe in gewissem Umfang durch Vertragsgestaltung und Bewohnerverhalten beeinflußbar sind.
1.2.3 Wohngeld
Das Wohngeld ist die Summe aller Kosten und Lasten, die zum Betrieb und Erhalt einer Wohnanlage aufgebracht werden müssen. Es ist aber nicht das alleinige Kriterium zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer Wohnanlage. Weitere wesentliche Kriterien wären Alter und Erhaltungszustand des jeweiligen Objektes. Diese Aspekte sind in einer 1-Jahresbetrachtung nicht darzustellen und daher in den Vergleich nicht einbezogen.
1.3 ERGEBNISDARSTELLUNG
Alle Einzelkosten beziehen sich auf die Nutzfläche der jeweiligen WEG. Neben den Wohnflächen enthält die Nutzfläche auch die Verkehrsflächen innerhalb der Gebäude. Alle Durchschnittskosten sind „gewogene Mittel". Darin sind die Kosten der einzelnen WEGs entsprechend ihrer Nutzfläche gewichtet.
2 ERGEBNIS
2.1 Wohngeldvergleich innerhalb des OD (zu Tabelle 1)
Bild 1: Wohngeld und ausgewählte Komponenten
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